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klarort

Vermittlungs­bedingungen

Für Unternehmen, die Anfragen über Klarort annehmen.

Was Klarort tut

Klarort vermittelt Anfragen nach Gebäudereinigung an Unternehmen, die den Ort bedienen und die Leistung anbieten. Klarort ist Vermittler. Ein Vertrag über Reinigung kommt allein zwischen der anfragenden Person und Ihrem Unternehmen zustande. Klarort sichert weder einen Auftrag zu noch eine bestimmte Zahl von Anfragen.

Anfragen annehmen und ablehnen

Eine Anfrage sehen Sie zunächst ohne Name und Kontaktdaten. Sie können sie annehmen oder ohne Begründung ablehnen. Mit dem Annehmen erhalten Sie die Kontaktdaten der anfragenden Person und verpflichten sich, sie nur für diese Anfrage zu nutzen und sich zeitnah zu melden. Die Frist zum Antworten steht bei der Anfrage; danach lässt sie sich nicht mehr annehmen.

Was es kostet

Ihre ersten 10 angenommenen Anfragen sind kostenlos. Danach kostet jede angenommene Anfrage den Preis der gültigen Preisliste. Sie sehen ihn bei der Anfrage, bevor Sie annehmen. Beträge verstehen sich netto. Ablehnen, Nichtbeantworten und das Übernehmen des Eintrags kosten nichts.

Abgerechnet wird monatlich. Sie finden die Aufstellung im Konto unter „Abrechnung“; die Rechnung kommt per E-Mail und wird überwiesen. Vor der ersten kostenpflichtigen Anfrage brauchen wir Ihre Rechnungsangaben. Ist kein Preis festgelegt, nehmen wir keine kostenpflichtige Annahme entgegen.

Angaben und Zugang

Sie versichern, dass Sie für das Unternehmen handeln dürfen und dass Ihre Angaben im Konto stimmen. Angaben, die Sie bestätigen, zeigt der Eintrag als „vom Unternehmen bestätigt“. Name, Register und Standorte prüfen wir vor einer Änderung.

Wir können ein Konto sperren, wenn es missbraucht wird, zum Beispiel wenn Kontaktdaten aus einer Anfrage für andere Zwecke genutzt werden.

Stand

Stand: 15.10.2026. Diese Bedingungen haben wir ohne anwaltliche Prüfung veröffentlicht. Ändern wir sie, bitten wir Sie bei der nächsten Annahme, die neue Fassung zu bestätigen.